Humanistische Verfahren

Zu den humanistischen Verfahren im engeren Sinne werden gezählt:

  • Gesprächspsychotherpie, also klientenzentrierte Psychotherapie,
  • Gestalttherapie,
  • Psychodrama

und einige andere, wie

  • Themenzentrierte Interaktion ,
  • Transaktionsanalyse,
  • die sogenannten kreativen Therapien (Kunst- und Musiktherapien)
  • und körperorientierte Verfahren.
  • Die Systemischen Therapien (originär Gruppentherapien; vielfach unter Familien- und Paartherapien subsummiert) ließen sich in Teilen von ihrem Ansatz her ebenfalls zu den humanistischen Therapien zählen; ihre Gemeinsamkeit besteht vor allem darin, dass das Subjekt der psychotherapeutischen Behandlung nicht die Einzelperson ist, sondern das soziale System, innerhalb dessen sich die (kranke) Person (der Index-Patient) bewegt (die Familie, das Paar, die Gruppe etc.).

Keines der humanistischen Verfahren gehört gegenwärtig zu den regulär über die gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Verfahren (»Richtlinien-Verfahren«).

Trotzdem kommen die Verfahren in mehr oder minder reiner Form oder als eingestreute Elemente im Rahmen der kassenfinanzierten tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie aber auch im Rahmen der kassenfinanzierten Verhaltenstherapie und in den modularen Ansätzen in kassenfinanzierten psychosomatischen Kliniken häufiger zum Einsatz.

 



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